ECLI:DE:BGH:2016:201216B1STR422.16.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 422/16 vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen gewerbs - und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a. hier: Berichtigung - 2 - wird der Beschluss des Senats vom 11. Oktobe r 2016 wegen eines offe n- sichtlichen Schreibfehlers in den Gründen dahin berichtigt, dass es in Randnummer 2 heißen muss: 2 anstatt Taten erfüllten den Tatbestand des § 152b Abs. 1, 3 Graf Jäger Cirener Radtke Mosbacher
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