Schreibfehlerberichtigung 1 StR 471/14 In der Strafsache gegen wegen Raubes mit Todesfolge u.a. wird der Beschluss des 1. Strafsenats vom 20. November 2014 wegen eines offensichtlichen Schreibve rsehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor statt: a) im Maßregelausspruch dahin abgeändert, richtig: a) im Maßnahmeausspruch dahin abgeändert, und in den Gründen (2. Absatz) : Maßregelausspruch richtig: Jedoch war das Urteil im Maßnahmeausspruch heißen muss. Karlsru he, den 15. Januar 2015 Geschäftsstelle des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Lionti, Justizobersekretärin
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