ECLI:DE:BGH:2019:260219B1STR606.18.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 606/18 vom 26. Februar 201 9 in der Strafsache gegen wegen versuchter schwerer Brandstiftung u.a. - 2 - Der 1 . Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Februar 2019 beschlo s- sen: Es wird festgestellt, dass die gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 9. August 2018 eingelegte Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen worden ist. Gründe: 1. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung u.a. zu einer Einheitsjugendstrafe vo n drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision hat der Verteidiger des Angeklagten mit am 17. Januar 2019 eingegangenem Schriftsatz vom 16. Januar 2019 unter Vorlage einer am 9. Januar 2019 erteilten Vollmacht wegen Rücknahm 23. Januar 2019 beschlossen, dass der Angeklagte nach wirksamer Rückna h- me der Revision deren Kosten zu tragen habe. Mit am 1. Februar 2019 eingegangenem, auf den 16. Januar 2019 datie r- tem Schreiben hat der Angeklagte erklärt, dass es sich bei einem etwa eing e- gangenen Schreiben seines Verteidigers, in dem es um die Rücknahme der Revision gehe, um ein Versehen handele, und dass die Revision nicht zurüc k- genommen sei. 1 2 - 3 - 2. Der Senat stellt fest, dass di e Revision durch den am 17 . Januar 2019 eingegangenen Schriftsatz wirksam zurückgenommen worden ist. Hierfür b e- da rf es einer besonderen an keine Form gebundenen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 5 StR 484/18 und vom 16. Dezember 1994 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356 , 357 ) Ermächtigung seitens des Angeklagten (§ 302 Abs. 2 StPO ). Eine solche ergibt sich a us der mit dem Schriftsatz vorgelegten, gerade für die Rücknahme der Revision erteilten Voll macht des Angeklagten . Eine wirksame Rücknahme erklärung führt zum Verlust des Rechtsmi t- tels. Als Prozesshandlung kann sie weder widerrufen noch wegen Irrtums ang e- fochten werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 5 StR 484/18 und vom 25. September 1990 4 StR 204/90, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2). Raum Fischer Bär Leplow Pernice 3 4
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