BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 611/10 vom 22. Februar 2011 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung des Beschwerdef374hrers am 22. Februar 2011 be-schlossen: I. Im Fall III. Tat Nr. 1 der Urteilsgr374nde wird das Verfahren, so-weit es den Angeklagten S. betrifft, gem344337 247 154 Abs. 2 StPO vorl344ufig eingestellt. Insoweit tr344gt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen die-ses Angeklagten. II. Im 334brigen wird die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 17. Juni 2010 mit der Ma337gabe gem344337 247 349 Abs. 2 StPO als unbegr374ndet verworfen, dass der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in sieben F344llen zu ei-ner Gesamtfreiheitsstrafe von f374nf (5) Jahren und zehn (10) Monaten verurteilt ist. III. Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmit-tels zu tragen. Gr374nde: Der Senat hat das Verfahren hinsichtlich des Falles III. Tat Nr. 1 (lfd. Nr. B I der Anklage, Fallakte 2) der Urteilsgr374nde gem344337 247 154 Abs. 2 StPO vorl344u-fig eingestellt, weil er nach den bisherigen Feststellungen des Landgerichts Be-denken hat, ob der Angeklagte in diesem Fall i.S.d. 247 22 StGB zur Tatbe-standsverwirklichung bereits unmittelbar angesetzt hat. 1 - 3 - Im 334brigen enth344lt das Urteil keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler. Die Einstellung des Verfahrens im Fall III. Tat Nr. 1 ber374hrt den 374brigen Strafausspruch nicht. Neben den sieben weiteren - zumal vollendeten - Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten, zweimal drei Jahren und sechs Monaten, drei Jahren und drei Monaten sowie dreimal zwei Jahren und neun Monaten geahndet worden sind, f344llt die f374r den einge-stellten Fall verh344ngte dreij344hrige Freiheitsstrafe nicht ins Gewicht. Der Senat schlie337t daher aus, dass das Tatgericht bei Wegfall dieser Verurteilung eine mildere Gesamtstrafe verh344ngt h344tte. 2 Nack Rothfu337 Elf J344ger Sander
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