BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 661/09 vom 2. Februar 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2010 gem344337 247 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-richts Ingolstadt vom 29. Juli 2009 im Schuldspruch dahin abge344ndert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei F344llen, des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier F344llen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexueller N366tigung schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegr374ndet verworfen. 3. Der Beschwerdef374hrer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gr374nde: Auf die zutreffenden Ausf374hrungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift wird Bezug genommen. 1 Nack Rothfu337 Hebenstreit Elf J344ger
Full & Egal Universal Law Academy