BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 78/10 vom 19. Mai 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Mai 2010 beschlossen: Die Entscheidungsgr374nde des Senatsbeschlusses vom 27. April 2010 werden dahin berichtigt, dass das Landgericht den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs in 39 F344llen und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jah-ren und sechs Monaten verurteilt hat. Gr374nde: Die Entscheidungsgr374nde des Senatsbeschlusses vom 27. April 2010 sind entsprechend des Tenors zu berichtigen, da insoweit ein offensichtliches Fas-sungsversehen vorliegt. 1 Nack Wahl Elf Graf J344ger
Full & Egal Universal Law Academy