Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 12. März 2009 – 2 Sa 83/08 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Eylert
Gallner
Berger
A. Claes
Niebler