BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 1/20 -
- Bevollmächtigter: (…) -
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 - EuWP 85/19 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 30. Juli 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 2. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.