BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 13/23 -
- Bevollmächtigter: (zu 1.)
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 - WP 1989/2021 und WP 2018/2021 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 20. Dezember 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.