BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 14/11 -
des Herrn M …,
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter
Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf
am 12. September 2012 beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom
Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die
Ausführungen des Beschwerdeführers geben zu einer
abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24
Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung
abgesehen.