BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 14/23 -
- 2 BvC 39/23 -
IM NAMEN DES VOLKES In den Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerden des Herrn (…),
1.
gegen „die Unterlassung des Deutschen Bundestages der Prüfung der
Wahlbeschwerden vom 11. Oktober 2021 gegen die Zulassung
der Bayernpartei, CSU und CDU zur Wahl zum Deutschen Bundestag
vom 26. September 2021 - WP 118/21 -“
- 2 BvC 14/23 -,
2.
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 22. Juni 2023 - WP 118/21 -
- 2 BvC 39/23 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 28. November 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen: Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen. Gründe:
1
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. König Müller Kessal-Wulf Maidowski Langenfeld Wallrabenstein Fetzer Offenloch
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