BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 15/23 -
1.
des Herrn (…),2.
des Herrn (…),- Bevollmächtigter:
gegen
a)
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 - WP 553/21 -,
- hinsichtlich des Beschwerdeführenden zu 1. -
b)
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 - WP 1456/21 -
- hinsichtlich des Beschwerdeführenden zu 2. -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 25. Juli 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. November 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der Beschwerdeführenden auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.