Bundesverfassungsgericht
- 2 BvC 22/96 -
Im Namen des Volkes In dem Verfahren
des Herrn Franz S...,
gegen den Beschluß des Deutschen Bundestages
u n d Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
am 14. Januar 1998 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlaß
einer einstweiligen Anordnung.
Gründe:
1
Die Beschwerde ist aus den Gründen der Berichterstatterschreiben vom 28. Mai und 10. Dezember 1996 unzulässig. Die Stellungnahmen des Beschwerdeführers vom 24. Juni 1996, 15. Januar und 6. August 1997 geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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