BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 24/14 -
- Bevollmächtigte:
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 - WP 185/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 15. Januar 2016 einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 7. Oktober 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.