BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 25/14 -
- Bevollmächtigter:
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 2014 - WP 127/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 30. März 2017 einstimmig beschlossen:
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 17. Februar 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.