BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 27/19 -
- 2 BvQ 26/19 -
1.
über die Wahlprüfungsbeschwerde
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 21. Februar 2019 - WP 130/17 -
- 2 BvC 27/19 -,
2.
über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung
die 65 Abgeordneten, denen nach Schließung der Wahllokale
am 24. September 2017 ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat zugeteilt wurde, so lange von den Abstimmungen im Deutschen Bundestag auszuschließen, bis über die Streitfrage in der
Hauptsache endgültig entschieden ist,
Antragsteller:
M…,
- 2 BvQ 26/19 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 25. Juli 2019 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 7. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.