BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 27/22 -
IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 über die Wiederholung der Bundestagswahl vom 26. September 2021 in nur 431 Berliner Wahlbezirken
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 20. September 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe:1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
König Müller Kessal-Wulf Maidowski Langenfeld Wallrabenstein Fetzer Offenloch