BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 32/14 -
- Bevollmächtigter:
gegen
a)
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 166/13 -,
b)
§ 6 Abs. 3 BWahlG
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 20. Juli 2016 beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 14. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.