BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 3/23 -
IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde der Basisdemokratischen Partei Deutschland - dieBasis -,
- Bevollmächtigter: (…) -
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 - WP 1977/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 22. November 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen: Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. September 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. König Müller Kessal-Wulf Maidowski Langenfeld Wallrabenstein Fetzer Offenloch
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