BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 38/23 -
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 2023 - WP 32/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 22. Mai 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 18. März 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.