BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 40/14 -
1.
unmittelbar gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 3. Juli 2014 - WP 111/13 -,
2.
mittelbar gegen
§ 6 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz des Bundeswahlgesetzes
in der Fassung des 22. Gesetzes zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl I S. 1082),
in Kraft getreten am 9. Mai 2013
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 14. März 2016 beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.