BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 45/14 -
des Herrn M…,
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 26. Juni 2014 - WP 139/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 28. September 2015 einstimmig beschlossen:
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 8. April 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.