BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 5/07 -
der Frau M…,
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter
Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Voßkuhle,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau
am 1. April 2009 beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem
Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007
genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2
BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.