BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 6/23 -
IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn (…),
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 10. November 2022 - WP 1900/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 30. Oktober 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen: Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. König Müller Kessal-Wulf Maidowski Langenfeld Wallrabenstein Fetzer Offenloch
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