BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 7/23 -
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 10. November 2022 - WP 1982/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 12. Juli 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 2. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Auf das Schreiben des Beschwerdeführers vom 16. Mai 2024 hin hat der Senat das gesamte Vorbringen der Wahlprüfungsbeschwerde nebst Anlagen ungeachtet der Frage ihrer fristgerechten Einreichung gewürdigt. Anhaltspunkte für eine abweichende Bewertung haben sich daraus nicht ergeben. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.