BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 9/10 -
des Herrn M…,
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter
Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns
am 25. Mai 2011 beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im
Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011
mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer
weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG
abgesehen.