BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 9/23 -
IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 10. November 2022 - WP 1859/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 20. September 2023 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe:1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
König Müller Kessal-Wulf Maidowski Langenfeld Wallrabenstein Fetzer Offenloch