BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvE 1/24 -
Ausscheiden aus dem PKGr – eA
dass der Antragsteller in seinen Rechten als Abgeordneter des Deutschen Bundestages dadurch verletzt worden ist, dass er nach dem Verlust des Fraktionsstatus der LINKEN aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) ausgeschlossen wurde und damit eine eindeutig persönliche Wahl durch das Plenum des Bundestages de facto für ungültig erklärt worden ist und ihm in diesem Zusammenhang auch jegliche Rechtsmittel dagegen verwehrt worden sind, weil er bis zum heutigen Tag keine förmliche Information dazu erhalten habe, weder von der Bundestagspräsidentin noch von der Bundestagsverwaltung, also keinen Bescheid, keinen Beschluss, kein Protokoll irgendeiner Entscheidung – von wem auch immer (also Ältestenrat, Präsidium oder Präsidentin) –, gegen den/die der Antragsteller Rechtsmittel oder auch nur Widerspruch hätte einlegen können
Antragsteller:
Dr. André Hahn, MdB,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Antragsgegner:
Deutscher Bundestag,
„vertreten durch die Präsidentin Bärbel Bas, MdB bzw. hilfsweise gegen den Bundestagsdirektor Staatssekretär Michael Schäfer“,
Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums Dr. Konstantin von Notz, MdB,
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 21. Februar 2024 beschlossen:
König Maidowski Langenfeld
Wallrabenstein Fetzer Offenloch
Frank Wöckel