BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvE 1/97 -
Im Namen des Volkes In dem Verfahren
dass der Beschluss des 1. Untersuchungsausschusses des 13. Deutschen Bundestages vom 15. Januar 1997 zu Nummer 2 der Ausschussdrucksache 259 gegen Artikel 44 des Grundgesetzes verstößt,
Antragsteller: 1. Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag,
Antragsgegner: 1. 1. Untersuchungsausschuss des 13. Deutschen Bundestages,
- Bevollmächtigter: Prof. Dr. Wolfgang Löwer,
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Mellinghoff
am 25. Oktober 2001 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe:
1
Die Antragsteller haben den Antrag mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2001 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.
Limbach Sommer Jentsch Hassemer Broß Osterloh Mellinghoff