BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvE 3/24 -
Änderung Klimaschutzgesetz – eA
dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 20/8290) – insbesondere die verkürzte Beratungszeit nach der Änderungsankündigung vom 19. April 2024, die fehlende Anhörung, die Abstimmung über einen förmlich nicht ordentlich eingereichten Änderungsantrag, und die kurzfristige Ansetzung der 2./3. Lesung bereits für Freitag, den 26. April 2024 um 10.20 Uhr – den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz nicht genügt und das Recht des antragstellenden Mitglieds des Deutschen Bundestages, Thomas Heilmann, auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung verletzt
Antragsteller:
Thomas Heilmann, MdB,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Beigetreten:
Antragsgegner:
Deutscher Bundestag,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
- Bevollmächtigter:
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 25. April 2024 beschlossen: