BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvF 5/98 -
zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des
Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über
die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom
6. April 1998 (BGBl I S. 694)
hat das Bundesverfassungsgericht
- Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen
und Richter
Vizepräsident Hassemer,
Sommer,
Jentsch,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff
am 19. September 2002 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
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Die Antragsteller haben mit Schriftsatz ihres
Bevollmächtigten vom 28. August 2002 den Antrag, mit dem
das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen.
Das Verfahren ist einzustellen; Gründe des öffentlichen
Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben (vgl.
BVerfGE 87, 152 ).