Bundesverfassungsgericht
- 2 BvH 2/92 -
Im Namen des Volkes In dem Verfahren
über den Antrag
festzustellen, daß die Regelungen mit Beschluß des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 1991 (Drucksache 1/197) in Verbindung mit der Empfehlung zum Mandatsverzicht hinsichtlich des Antragstellers ausweislich des Berichts des Sonderausschusses zur Überprüfung der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung auf eventuelle Tätigkeit für das ehemalige MfS/AfNS vom 12. September 1991 (Drucksache 1/781) gegen Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG sowie gegen das Prinzip auf rechtliches Gehör analog Artikel 103 Absatz 1 GG verstoßen.
Antragsteller: Dr. Rolf F.,
- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Klaus Dammann und Partner,Antragsgegner:
Landtag von Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Präsidenten, Domplatz 6/7, Magdeburg,hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Graßhof,
Kruis,
Kirchhof,
Winter,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer
am 20. Januar 1998 einstimmig beschlossen:
Der gegen die Antragsgegner zu 1. und 3. gerichtete Antrag wird gemäß § 24 BVerfGG aus den Gründen des Berichterstatterschreibens vom 14. Oktober 1996 verworfen. Das Verfahren gegen den Antragsgegner zu 2. wird nach Antragsrücknahme eingestellt.
Limbach Graßhof Kruis Kirchhof Winter Sommer Jentsch Hassemer