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2 BvL 11/97 - Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht genügende Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des EinigVtr, die für das Beitrittsgebiet auf die DDR-Rechtsanwaltsgebührenordnung verweist - fortgeltendes Recht der DDR steht nicht im Rang von nachkonstitutionellem Recht der Bundesrepublik