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2 BvL 16/08 - Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der §§ 146 Abs 3, 134 Abs 1 Nr 1 JVollzG ND, soweit danach das Gericht am Sitz der Vollzugsbehörde für die Überwachung des Schriftverkehrs von Untersuchungsgefangenen zuständig ist