BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvQ 35/24 -
Europawahl 2024 (Gestaltung der Stimmzettel)
den Bundeswahlausschuss zu verpflichten, die auf den für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament verwendeten amtlichen Stimmzettel aufgeführten Kurzbezeichnungen der Parteien in derselben Schriftgröße darzustellen wie die ausgeschriebene Langbezeichnung,
hilfsweise, die auf den für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament verwendeten amtlichen Stimmzettel aufgeführten Kurzbezeichnungen der Parteien in derselben Schriftgröße darzustellen wie die ausgeschriebene Langbezeichnung, soweit der Versand an Briefwähler_innen und die Präsenzwahllokale in den Stimmbezirken noch nicht erfolgt ist
Antragstellerin:
Partei für schulmedizinische
Verjüngungsforschung,
vertreten durch den Vorsitzenden (…)
- Bevollmächtigte:
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 5. Juni 2024 beschlossen: