BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvQ 39/16 -
die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt zu verpflichten, unverzüglich weitergehende vollzugsöffnende und entlassungsvorbereitende Maßnahmen konkret zu gewähren
Antragsteller:
A…
hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Richter Müller
und die Richterinnen König,
Langenfeld
gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473 am 18. August 2016
einstimmig beschlossen:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.