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2 BvR 1004/13 - Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG  auch bei Zustellung einer strafgerichtlichen Entscheidung an Angeklagten und gleichzeitiger Unterrichtung des Verteidigers - § 37 Abs 2 StPO im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht anwendbar, daher Beginn der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei mehrfacher Bekanntmachung mit erster Zustellung