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2 BvR 116/02 - Versagung von Vollzugslockerungen wegen fehlender Lockerungseignung (§ 11 Abs 2 StVollzG) verletzt bei ordnungsgemäßer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände den Betroffenen nicht in seinem nach Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten Resozialisierungsinteresse