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2 BvR 1252/99 - Geänderte Wahlkreiseinteilung in der Stadt Krefeld verletzt weder das passive Wahlrecht der einzelnen Bürger, den Grundsatz der Wahlgleichheit noch das Demokratieprinzip - Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers bei Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise