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2 BvR 1264/08 - Unzulässigkeit eines nach Ergehen der Sachentscheidung gestellten Befangenheitsantrags wegen Verspätung , auch wenn Sachentscheidung außerhalb einer Hauptverhandlung erging - Unterlassen der Namhaftmachung der mitwirkenden Richter , aber mangels Beruhens keine Grundrechtsverletzung