BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 1282/11 -
- Bevollmächtigte:
1.
unmittelbar gegen
die Versagung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Wege der sogenannten Zweitverleihung in der Freien Hansestadt Bremen (Ablehnung eines entsprechenden Gesetzentwurfs des Senats der Freien Hansestadt Bremen - Drucksache 17/819 - durch die Bremische Bürgerschaft am 12. Mai 2011),
2.
mittelbar gegen
Artikel 61 Satz 2 der Bremischen Landesverfassung
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 27. Oktober 2016 beschlossen:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.