BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 1383/16 -
- Bevollmächtigte:
gegen
die in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juni 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5a erfolgte Annahme der Entschließung betreffend den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 18/8613 mit dem Titel „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Voßkuhle,
die Richterin Kessal-Wulf
und den Richter Maidowski
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.