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2 BvR 1399/01 - Keine Verletzung des Asylgrundrechts im Ausgangsverfahren bei Einreise des Betroffenen über sicheren Drittstaat - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei lediglich hilfsweisem Beweisantrag bzgl der Volkszugehörigkeit des Betroffenen, zudem insoweit Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde