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2 BvR 1560/06 - Kein Vorrang der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) gegenüber der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) - Gewährleistung des Resozialisierungsanspruchs im Rahmen der gerichtlichen Überprüfungen gem §§ 67a, 67e StGB