Yükleniyor...
2 BvR 2048/01 - Keine Verletzung von Grundrechten durch Unterlassen des Vollstreckungsgerichts, eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 67d Abs 2 StGB für erledigt zu erklären - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 67d Abs 3 StGB und Art 1a Abs 3 StGBEG