Yükleniyor...
2 BvR 2055/14 - Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen Inhalt von Gesprächen über eine Verständigung mitzuteilen, dient in erster Linie der Kontrolle durch die ÖffentlichkeitSiehe auchPressemitteilung Nr. 9/2015 vom 12. Februar 2015