Yükleniyor...
2 BvR 2169/13 - Wird eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht gerügt, muss aus Gründen der Subsidiarität gleichwohl Anhörungsrüge erhoben worden sein, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte naheliegt