BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2189/22 -
Wiederholungswahl Berlin - eA
IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren
- Bevollmächtigte:
(…) -gegen
das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21, VerfGH 156/21, VerfGH 171/21 und VerfGH 172/21 -
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnunghat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Müller,
Kessal-Wulf,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch
am 25. Januar 2023 beschlossen:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt. König Müller Kessal-Wulf Langenfeld Wallrabenstein Fetzer Offenloch