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2 BvR 2236/09 - Keine Grundrechtsverletzung durch Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an Polen - insbesondere keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters aufgrund unterlassener Vorlage der Frage, wie § 83b Abs 2 S 1 Buchst b IRG auszulegen sei, an den EuGH