BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 2292/00 -
des Herrn N ...
hat das Bundesverfassungsgericht
- Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen
und Richter
Vizepräsident Hassemer,
Sommer,
Jentsch,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff
am 6. November 2002 einstimmig beschlossen:
Der Beschluss über die Festsetzung des
Gegenstandswerts wird in entsprechender Anwendung von
§ 118 Abs. 1 VwGO und § 319 Abs. 1 ZPO
dahin berichtigt, dass auf Seite 1 das Datum vollständig
30. September 2002 lauten muss.